Rückblick der Münsterer FDP-Fraktion auf die Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli
Gemeindevertreter beschließen FDP-Antrag zur Senkung der Grundsteuerhebesätze
Nachdem die Fraktionen von CDU, SPD und ALMA - Die Grünen bereits in den vergangenen Wochen ihre Sicht auf die letzte Gemeindevertretersitzung dargestellt haben, möchte nun auch die FDP-Fraktion die Ergebnisse aus dieser Sitzung aus ihrer Sicht bewerten.
Zwei Beschlussvorschläge der letzten Gemeindevertretersitzung werden perspektivisch unmittelbare finanzielle Auswirkung auf viele Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde haben und bedürfen daher aus Sicht der FDP-Fraktion der besonderen Würdigung.
Zum einen der Beschluss für das neue Berechnungsverfahren der Niederschlagswassergebühren, das nach über 15 Jahren nun neu aufgesetzt wird. „Es ist einfach nicht akzeptabel, dass man wissentlich für eine unbekannte Anzahl von Grundstücken die Gebühren aufgrund unrichtiger Datenlage falsch berechnet. Hier folgten alle Fraktionen dem Vorschlag der Verwaltung, was wir als FDP-Fraktion begrüßen“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Jörg Schroeter. Wie groß die Abweichungen für den ein oder anderen sein werden, lässt sich noch nicht genau beziffern und hängt natürlich von den Gegebenheiten vor Ort ab. Sollten auf dem Grundstück keine großen Veränderungen, gemeint sind Veränderungen wie die Versiegelung oder Freilegung von Flächen, vorgenommen worden sein, dürften sich diese aber – wenn überhaupt – in einem kleinen Rahmen bewegen. Das nun neu anzuwendende „Grundstücksabflussbeiwertverfahren“ reduziert zudem über die Pauschalisierung von Grundstückskategorien Bürokratie auf Seiten von Verwaltung und Bürgern.
Zum anderen wurde auf Antrag der FDP-Fraktion die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 2025 beschlossen. Das Ziel dabei ist, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer in Münster insgesamt auf dem bisherigen Niveau zu halten. Dies war sowohl durch den Bund als auch von der hessischen Landesregierung als Ziel formuliert worden, musste aber kommunal von den Gemeindevertretern beschlossen werden. Die Höhe der tatsächlich zu entrichtenden Grundsteuer hängt dabei neben dem örtlichen Hebesatz (der nun gesenkt wird) und der pro Grundstück im Rahmen der Grundsteuerreform neu ermittelten individuellen Grundsteuermesszahl ab.
Dem Antrag der CDU-Fraktion, über die empfohlene Anpassung hinaus die Hebesätze weiter zu senken, konnte die FDP-Fraktion wie auch SPD und ALMA - Die Grünen nicht folgen. „Unter dem Diktat des bestehenden Haushaltssicherungskonzepts halten wir diesen Vorschlag für eine Idee zum falschen Zeitpunkt“, erläutert Arne Mundelius von der FDP und weiter: „Wir werden sobald sich finanzielle Spielräume ergeben, einem solchen Antrag gerne zustimmen oder diesen selber einbringen, aber 2025 sehen wir diese Spielräume leider nicht.“
Endlich! Ein erster Schritt für den Verkauf der gemeindeeigenen Wohngebäude ist getan. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Goethestraße 154 und 156 einen Käufer zu finden, der das Gebäude in Erbpacht übernimmt. Der Gemeindevertretung soll nach einem Änderungsantrag der CDU-Fraktion der Erbbaurechtsvertrag im Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Auch ist auf Antrag der SPD-Fraktion im Antrag formuliert, dass das neu entstehende Gebäude weiter und ausschließlich für Mietern mit niedrigen oder mittleren Einkommen zur Verfügung steht. „Beide Ergänzungen sind wichtig“, so Mundelius und weiter, „uns ist dabei aber mindestens genauso wichtig, dass die jetzigen Bewohner laufend über den Stand der Planung informiert werden, denn schließlich geht es zuallererst um Veränderungen für die jetzigen Mieter!“
Der CDU-Antrag „Arbeitsgelegenheiten für Personen im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)“ war leider durch Vorberichte der Antragstellerin emotional aufgeladen. „Wenn man von einer vollumfänglichen Alimentierung der Asylsuchenden durch den Steuerzahler spricht, darf man sich über eine zum Teil reflexartige Ablehnung des Antrags in der Gemeindevertretung nicht wundern“, erklärt Schroeter. Die FDP wäre dem Antrag gefolgt, aber nicht aus einem populistisch motivierten Gerechtigkeitsempfinden, sondern allein aus dem Grund, betroffene Asylsuchende aus ihrer täglichen Tristesse herauszuholen. Dem Leben Struktur geben, Kontakt mit der Bevölkerung, vielleicht sogar etwas Spracherwerb, all das sind gute Gründe für den damit im Kern richtigen Antrag. Der Vorschlag des Bürgermeisters zu diesem Thema die Fachexpertise der Flüchtlingsbetreuung aus der Kreisverwaltung einzuholen konnte die emotional aufgeladene Stimmung einiger Gemeindevertreter beruhigen und wurde einstimmig angenommen. So wird der Gemeindevertretung das Thema noch einmal aus Expertensicht erläutert und damit hoffentlich eine gute Entscheidungsgrundlage gelegt.
Abschließend freut sich Fraktionsmitglied Sonja Sachs, Vertreterin der Liberalen im Sozialausschuss, mit allen Fraktionsmitgliedern darüber, dass das katholische Familienzentrum St. Michael endlich wieder seine vierte Kindergartengruppe öffnen wird! Es hat lange gedauert, aber am Ende zählt der Erfolg. Bis zum Jahresende soll dann der Kindergarten wieder vierzügig ausgelastet sein.
Der Ortsverband und die Fraktion der FDP Münster und Altheim stehen jederzeit gerne allen Bürgerinnen und Bürgern aus Altheim, dem Breitefeld und Münster für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und ist zudem unter http://fdp-muenster-hessen.de immer erreichbar.