Redebeitrag zur Änderung der Stellplatzsatzung
Es gilt das in der Sitzung der Gemeindevertretung gesprochene Wort!
Dadurch, dass die Stellplatzsatzung viele Einzelregelungen beinhaltet ist es schwer, eine Lösung zu finden, die allen Wünschen bzw. Forderungen der Fraktionen gerecht wird.
Wenn wir heute also eine der zwei Varianten verabschieden, wird jeder von uns Zugeständnisse machen müssen. Es ist aber aus unserer Sicht wichtig, dass wir heute eine Lösung finden.
Wir werden der Variante 1 zustimmen!
Den Verzicht auf Stellplätze bei Ausbau von Dachgeschossen oder Aufstockung für Wohnnutzung tragen wir mit. Es war ohnehin „nur“ ein Vorschlag, der zur Diskussion gestellt wurde.
Mehrfamilienhäuser mit Sozialwohnungen sollen über 45 qm 1,5 Stellplätze haben. Einen Stellplatz fanden wir schon bei der Antragstellung 2021 zu wenig, allerdings halten wir 2 Stellplätze für nicht angebracht. Dem Hinweis, in 20 oder 25 Jahren können 1,5 Stellplätze zu wenig sein, folgen wir nicht. Bis dahin werden wir erstens hoffentlich ganz andere Mobilitätskonzepte haben und zweiten würde die Nutzungsänderung dann auch dazu führen, dass rein formal zwei Stellplätze erforderlich würden.
Asylbewerberwohnheime mit einem Stellplatz für 2 Betten auf dieselbe Stufe wie Hotels und Pensionen zu setzen, halten wir gelinde gesagt für unzweckmäßig. Hier folgen wir der Variante 1 mit einem Stellplatz für 6 Betten.
Spezielle Praxen wie Heilpraktiker, Physiotherapeuten etc. haben eine geringere Besucher- oder Patientenfrequenz wie normale Arztpraxen. Meist haben diese keinen oder sehr kleinen Wartebereich und unterscheiden sich damit von der normalen Arztpraxis. Daher sind wir auch hier mit der Variante 1 einverstanden.
Das für Fuhrunternehmen nun eine Regelung aufgenommen wird finden wir gut und tragen diese ebenfalls mit.
Wir empfehlen der Variante 1 zuzustimmen.