Redebeitrag zum Thema Wohnen am Werlacher Weg, BLP M11.2 'Nord-Ost', 2. Änderung, hier: Artenschutzgutachten und weitere Vorgehensweise

Der uns vorliegende Artenschutzbericht führt an, dass in dem in Rede stehenden Grundstück Vögel und Fledermäuse leben. Dies dürfte wohl keinen wirklich überrascht haben. Dass weitere Tiere dort leben – vielleicht auch sehr gefährdete Arten – kann sein, ist vielleicht aufgrund der Lage sogar zu vermuten, ist aber gutachterlich nicht bestätigt worden. Mit anderen Worten: Wir wissen es noch nicht!

Sollte sich herausstellen, dass es dort Tiere gibt, die besonders schützenswert sind, ist auch die Erkenntnis wichtig, um damit verantwortungsbewusst umzugehen.
Das deutsche Baurecht mag uns manchmal umständlich und langwierig vorkommen. Mir geht jedenfalls vieles nicht schnell genug, aber es hat seine Berechtigung.
Ein Lehrstück ist gerade der Prüfaufwand in diesem Fall.

Ja, es wird angeführt, dass die weitere Prüfung über eine Vegetationsperiode gehen muss, dass dauert, aber es ist sinnvoll und richtig. Denn der Zweck des Handelns ist die Erschließung von Wohnraum in unserer Gemeinde, und dass dieser knapp bemessen ist, weiß wohl ein jeder hier im Raum.
Wenn wir an dieser Stelle das Verfahren jetzt abbrechen und das zum Leitbild unseres Handelns in der Zukunft machen, dann werden wir wohl bei vielen Vorhaben scheitern.

Wolfgang Thierse, Bürgerrechtler, SPD-Mitglied und ehemaliger Bundestagspräsident, hat einmal gesagt, dass Parlamente nicht zur Beschleunigung von Entscheidungen existieren, sondern zu deren Legitimierung. Es geht also nicht darum Sachverhalte durch das Parlament durchzuprügeln, sondern einen verlässlichen rechtssicheren Entscheidungsprozess zu gestalten.

Genau das tun wir, wenn wir dem Vorschlag A zuzustimmen. Lassen Sie uns das Ergebnis der weiteren Prüfung abwarten und dann entscheiden, wie es mit dem Wohnen am Werlacher Weg weitergeht.