Redebeitrag zum Thema: Satzung über die Festlegung von Beitragssätzen für das Jahr 2024 zur Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeindevorstands,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
sehr geehrte Damen und Herren.
die wiederkehrenden Straßenbeiträge gehören sicherlich nicht zu den Themen, die Begeisterung auslösen. Im Gegenteil: Sie sorgen regelmäßig für Unmut und Nachfragen.
Deshalb ist mir eines wichtig: Heute entscheiden wir nicht darüber, ob diese Beiträge erhoben werden.
Die Gemeinde ist nach den Vorgaben der Satzung verpflichtet, die Kosten grundhafter Straßenerneuerungen über wiederkehrende Straßenbeiträge abzurechnen.
Politischen Ermessensspielraum haben wir dabei nicht.
Auffällig ist, dass die Belastung in Altheim deutlich höher ausfällt als in Münster. Der Grund dafür liegt in der geringeren Größe des Ortsteils:
Die Kosten einer Straßensanierung verteilen sich in Altheim auf weniger Grundstücke und damit auf weniger Beitragspflichtige. Dadurch sind die Beiträge je Eigentümer in der Regel höher als in Münster.
Der Beitragssatz liegt in diesem Jahr bei rund 78 Cent in Altheim je Veranlagungseinheit und rund 14 Cent in Münster . Bei gleicher Grundstücksgröße ergibt sich damit in Altheim eine etwa fünf- bis sechsmal höhere Belastung. In Altheim werden aber nicht jedes Jahr Straßen grundhaft erneuert. Diese Beiträge fallen also auch nicht jedes Jahr an.
Die Alternative wären einmalige Straßenbeiträge. Dann würden Anlieger möglicherweise nur alle 15 oder 20 Jahre zahlen – dafür aber mit Beträgen im fünfstelligen Bereich. Die wiederkehrenden Beiträge verteilen diese Last gleichmäßiger.
Mir ist wichtig, dass Eigentümerinnen und Eigentümer insbesondere in Altheim nicht erst durch den Gebührenbescheid von den anstehenden Zahlungen erfahren.
Deshalb habe ich die Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss gebeten, frühzeitig und verständlich auf die bevorstehenden Bescheide hinzuweisen. Das kann niederschwellig über die Internetseite der Gemeinde, den WhatsApp-Kanal, Facebook oder Instagramm geschehen.
Niemand zahlt solche Beiträge gerne. Aber mir ist wichtig zu erklären, warum sie erhoben werden und wie sie zustande kommen. Transparenz schafft zwar keine Begeisterung, aber zumindest ein wenig Verständnis.
Wir stimmen dem Beschlussvorschlag zu!
Vielen Dank.