Redebeitrag zum Thema "Niederschlagswassergebühren hier: Abrechnung und Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen"

Es gilt das in der Sitzung der Gemeindevertretung gesprochene Wort!
Die FDP-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung eingebracht.
Die Entscheidung fiel uns nicht leicht, weil sie bedeutet, dass damit keinerlei Daten aus der erfolgten Drohnenüberfliegung für die Neuberechnung der Niederschlagswassergebühren oder andere Anwendungsfälle durch die Verwaltung genutzt werden sollen. Und das, obwohl der Hessische Städte- und Gemeindebund meint, dass die Rückläuferbögen aus der Grundstücksflächenberechnung der Eigentümer genutzt werden könnten.
Wir sehen das nach langer interner Diskussion aber anders. Ja, wir sind alle keine Juristen. Wir gehen mit unserem – nach unserer Meinung – gesunden Menschenverstand an die Sache heran.
Wenn Erkenntnisse aus einer möglicherweise nicht rechtskonformen Datenerhebung stammen, sollen unserer Meinung nach auch keine Rechtsfolgen daraus abgeleitet werden.
Darum beantragen wir, dass alle Daten aus der Drohnenbefliegung zu vernichten sind. Also auch die ca. 2.600 Rückläuferbögen der Eigentümer.
Jedem Eigentümer steht es aber selbstverständlich frei, mit dem ihm vorliegenden Erfassungsbogen zur Verwaltung zu gehen und die Berechnungen auf dieser Grundlage aktualisieren zu lassen.
Im Übrigen ist jeder Eigentümer ohnehin nach unserer Entwässerungssatzung verpflichtet, Änderungen der Berechungsgrundlage der Verwaltung mitzuteilen. Es wäre sehr gut, wenn dies auch in den Presseberichten Erwähnung finden würde.
Weiterhin folgen wir der Meinung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds und der Verwaltung nicht in der Frage einer Prüfung von Regressmöglichkeiten.
Auch wenn die Chancen auf eine Rückzahlung extrem gering sein mögen, halten wir es für verantwortungsvoll, diesen Punkt rechtlich prüfen zu lassen. Mag es auch danach keinerlei Aussicht auf Erfolg geben, kann doch zumindest der Auftragnehmer Interesse haben, dass diese Angelegenheit so gütlich wie möglich ein Ende findet. Es ist schließlich ein Teil seines Geschäftsmodells, das hier im Feuer steht. Das kann und sollte ihm doch etwas wert sein.
Jeder Euro, der zurückfließt, hilft uns dabei, die Kosten für die Gemeinde und letztlich für die Steuerzahler zu minimieren. Dieses Gespräch mit dem Unternehmen – also einen Vergleich oder eine Kulanzzahlung zu erzielen, müssen wir schon allein aus Verantwortung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern wenigstens anstreben.
Zuletzt ein Wort zum Gesamtprozess, der die Einführung eines neuen für alle Beteiligten einfacheres Berechnungsverfahrens für die Erhebung der Niederschlagsabwassergebühren zum Ziel hatte. Dieser ist nach der Stellungnahme des HSGB und der ordentlichen Sichtung aller Informationen durch die Gemeindevertreter, in Summe gescheitert Handwerkliche Fehler – hier scheint uns der Faktor „Datenschutz“ unterschätzt worden zu sein – passieren. Im Zusammenspiel mit den verausgabten signifikanten Kosten für den Steuerzahler betrachtet, erscheint es uns – nun am vorläufigen Ende des Weges – angemessen, daraus Lehren zu ziehen. Das Ziel des Prozesses war ein richtiges, der Weg dorthin leider nicht.
Ich bitte um Ihre Unterstützung für unseren Änderungsantrag.
Vielen Dank.