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Redebeitrag zum Thema: Konzeptvergabeverfahren im Erbbaurecht hier: Goethestraße 154 – 156

Redebeitrag aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.06.2026

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeindevorstands, 
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
sehr geehrte Damen und Herren.

zunächst möchte ich betonen: Das Ziel dieses Projektes unterstützen wir ausdrücklich. 

Sanierter Wohnraum, moderne energetische Standards und eine langfristige Sicherung bezahlbaren Wohnens sind wichtige Ziele für unsere Gemeinde.

Dennoch werden wir dem Beschlussvorschlag heute nicht zustimmen.

Der Grund ist einfach: Wir sollen heute eine Zustimmung erteilen, ohne die wesentlichen Planungsgrundlagen zu kennen. Uns liegen weder konkrete Entwürfe noch belastbare Daten vor. 

Wir wissen, dass das Gebäude größer werden soll als wir uns das hier vorgestellt hatten und dass weniger Stellplätze vorgesehen sind, als die Stellplatzsatzung fordert. Alles Weitere soll erst geplant werden, nachdem der Zuschlag erteilt wurde.

Genau das ist unser Problem. Wir sollen heute eine Entscheidung treffen, deren Auswirkungen wir noch gar nicht ausreichend beurteilen können. Das halten wir für den falschen Weg.

Die eigentliche Herausforderung liegt aber aus unserer Sicht an anderer Stelle.

Dieses Verfahren macht deutlich, dass wir möglicherweise ein strukturelles Problem haben. Im Haushaltssicherungskonzept haben wir festgelegt, gemeindeeigene Wohngebäude über Erbbaurechtsmodelle entwickeln zu lassen. 

Nun erleben wir, dass dieses Modell offenbar nur begrenzt attraktiv für Investoren ist. 

Hinzu kommt die Frage, ob die vorhandenen Grundstücke überhaupt die Voraussetzungen bieten, um wirtschaftlich tragfähige Projekte zu ermöglichen. Viele der Grundstücke sind kleiner als 1.000 qm.

Deshalb sollten wir die heutige Abstimmung nicht mit einer alleinigen Ablehnung beenden, sondern zum Anlass nehmen, grundsätzlich über den weiteren Weg nachzudenken.

Wir müssen uns schon jetzt fragen, wie wir die Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes künftig erreichen wollen. 

Denkbar wäre beispielsweise, andere gemeindeeigene Objekte anzubieten oder mehrere Projekte parallel auf den Markt zu bringen und dort anzusetzen, wo tatsächlich Interesse besteht.

Denn eines dürfen wir nicht vergessen: Es geht nicht nur um die Erfüllung einer Vorgabe im Haushaltssicherungskonzept. Es geht auch um die Menschen, die heute in diesen Gebäuden wohnen und die zu Recht erwarten können, dass ihre Wohnsituation langfristig verbessert wird.

Deshalb werbe ich dafür, das Thema zeitnah erneut im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zu beraten und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen zu suchen.

Denn eines ist für mich klar: Nichts zu tun ist keine Option.

Vielen Dank.