Redebeitrag zum Thema "Kommunale Wärmeplanung in Münster frühzeitig und bürgernah umsetzen"

Es gilt das in der Sitzung der Gemeindevertretung gesprochene Wort!
Bis Mitte 2028 sollen alle Städte und Kommunen eine kommunale Wärmeplanung erstellt haben. So fordert es ein Bundesgesetz aus dem Jahr 2023.
Ich selbst war Anfang 2024 auf einer Veranstaltung in der Centralstation, die sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigt hat. Schon damals erklärte man den Zuhörern, dass die Beratungskapazitäten sehr schnell erschöpft seien und es Zeit für die Kommunen wäre, sich einen guten Berater für diese Aufgabe zu sichern.
Mit dem Wechsel der Bundesregierung kam bei vielen vermutlich eine gewisse Hoffnung auf, dass dieses „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ durch die neue Bundesregierung gekippt würde.
Dem war aber nicht so!
Wir haben noch drei Jahre Zeit, um die gesetzliche Auflage für Münster zu erfüllen. Ich kann mir vorstellen, dass man das nicht mal eben so in kurzer Zeit zusammenzimmern kann. Es wird also Zeit mit der Vorbereitung und Planung anzufangen.
Auch wenn es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt, die in dem Beschlussvorschlag beauftragt werden soll und es damit eigentlich keiner gesonderten Beschlusslage der Gemeindevertretung bedarf, halten wir es dennoch für ein richtiges Signal diesem Antrag zuzustimmen.
Es ist nicht eine zusätzliche Arbeit für die Verwaltung, sondern nur die sagen wir mal „offizielle“ Beauftragung durch die Gemeindevertretung.
Wir stimmen dem Antrag zu.