Logo FDP-ORTSVERBAND MÜNSTER UND ALTHEIM

Redebeitrag zum Thema: Bestellung eines Erbbaurechts für die Goethestraße 154+156, Beschlussvorlage 2024/01411

Redebeitrag aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.06.2026

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 

meine Damen und Herren,

zunächst einmal muss man feststellen: Die ursprüngliche Idee, die gemeindeeigenen Grund-stücke ausschließlich im Wege der Erbpacht für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen und hierüber eine schrittweise Sanierung der Gebäude zu erwirken, hat offensichtlich nicht zum gewünschten Ergebnis geführt.

Es hat sich gezeigt, dass sich unter diesen Rahmenbedingungen für das Objekt Goethestraße 154/156 nur ein Investor gefunden hat. Das Angebot war allerdings so rudimentär, dass wir alle hier diesem nicht zustimmen konnten. Diese Tatsache muss man zur Kenntnis nehmen und die Situation neu bewerten und daraus Schlüsse ziehen. Das ist grundsätzlich richtig und notwendig.

Damit stellt sich allerdings eine entscheidende Frage:

Was ist eigentlich das Ziel des heutigen Antrags der CDU-Fraktion? Es wird lediglich gefor-dert, den Erbpacht-bezüglichen Antrag zurückzunehmen. Und jetzt?
Soll lediglich die Vorgabe der Erbpacht aufgehoben werden? Oder gibt es einen konkreten Plan, wie die Grundstücke und Gebäude künftig verkauft oder entwickelt werden sollen?

Genau darauf gibt der Antrag leider keine Antwort.

Aus Sicht der FDP-Fraktion lösen wir mit diesem Beschluss aber kein Problem. Wir verschie-ben es lediglich in die Zukunft. Und wenn wir Pech haben sogar in die nahe Zukunft, nämlich bis zu den Haushaltsberatungen 2027.

Die Veräußerung der gemeindeeigenen Immobilien ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Haushaltssicherungskonzeptes. Wenn die Grundstücke dauerhaft im Eigentum der Ge-meinde verbleiben und gleichzeitig keine tragfähige Alternative zur bisherigen Vermark-tungsstrategie vorgelegt wird, geraten die Annahmen des Haushaltssicherungskonzeptes ins Wanken. Ohne einen „Plan B“ zu haben.

Und darüber dürfen wir nicht leichtfertig hinweggehen.

Denn am Ende geht es nicht nur um diese Gebäude. Es geht um die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte und um die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde insgesamt.

Wer die bisherige Strategie aufgibt, sollte gleichzeitig eine neue Strategie vorlegen. Das ist oft der berechtigte Vorwurf der CDU-Fraktion gegen andere Antragsteller. Genau das ver-missen wir in diesem Antrag allerdings auch.

Nicht vergessen sollten wir auch, dass in unseren Wohnhäusern Menschen leben, die aus un-serer Sicht einen Anspruch auf angemessene Unterbringung oder Wohnraum haben. Dieser Aspekt fällt ebenfalls mit dem Antrag hinten runter. Liebe CDU, so geht das doch nicht. Da-gegen sein ist doch keine Strategie.

Deshalb werden wir einen Änderungsantrag einbringen, der die Grundstücke und Gebäude für Investoren des sozialen Wohnungsbaus am Markt zur Veräußerung freigibt.

Das schafft Klarheit, eröffnet reale Vermarktungschancen und entspricht zugleich den Zielen des Haushaltssicherungskonzeptes. 

Sollte dieser Änderungsantrag keine Mehrheit finden, können wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.

Vielen Dank.