Redebeitrag zum Thema "Befreiung vom Gesamtabschluss nach § 112b HGO"

Es gilt das in der Sitzung der Gemeindevertretung gesprochene Wort!
So lapidar formulierte Beschlussvorlagen wecken zunächst unser natürliches Mistrauen.
Darum haben wir uns in das Thema eingelesen, um zu verstehen, worum es bei dem Gesamtabschluss im Gegensatz zum Einzelabschluss überhaupt geht.
In einer Nussschale gesagt:
Der Gesamtabschluss bietet eine umfassende Sicht auf die gesamte finanzielle Lage der Gemeinde, während Einzelabschlüsse spezifische Informationen zu einzelnen Bereichen liefern. Es werden also verschiedene Teile der Gemeinde in einem Gesamtbild dargestellt.
Aus unserer Sicht macht das Sinn, wenn die Kommune ein oder mehrere Eigenbetriebe in ihrem Besitz hat. Z.B. eine eigene Wasserversorgung, Abfallentsorgung und so weiter.
Unsere finanziellen Verhältnisse sind aber überschaubar und der bisherige Einzelabschluss ist für uns transparent. Durch einen Gesamtabschluss würde weder die Finanzverwaltung noch wir, noch die Kommunalaufsicht einen Mehrwert erzielen.
Darum stimmen wir dem Antrag der Verwaltung zu.