Redebeitrag zum Flurbereinigungsverfahren

Es gilt das in der Sitzung der Gemeindevertretung gesprochene Wort!

Das angestrebte Flurbereinigungsverfahren fußt auf der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die für die Mitgliedsländer bindendes Recht ist und von der Bundesregierung im Wasserhaushaltsgesetz, und durch das Land Hessen durch das hessische Wassergesetz in bindendes Recht umgesetzt wurde. Alle geforderten Maßnahmen sind bis 2027 abzuschließen, wobei wohl niemand glaubt, dass das passieren wird. Das ist die eine Seite!

Auf der anderen Seite stehen die begründeten Einwände einiger Grundstücksbesitzer, die wir zum Teil nachvollziehen können. Sind diese Einwände berechtigt – im Sinnen von Recht? Dies zu beurteilen wird Teil der Anhörung sein, die der Anordnung der Flurbereinigung per Gesetz zwingend vorgeschaltet ist.

Wir wurden seitens der Verwaltung, des Wasserverbands Gersprenz und des Amtes für Bodenmanagement am 19.09.2023 im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss darüber aufgeklärt, dass der heutige Beschluss erst die Grundlage bildet, mit den Eigentümern zu sprechen und tragfähige Lösungen im allseitigen Einvernehmen zu treffen.

Wenn wir dem Beschlussvorschlag heute nicht zustimmen, dann kann die im Gesetz vorgeschriebene Anhörung der Eigentümer gar nicht starten. Erst danach kann die Anordnung der Flurbereinigung beginnen.

Wir werden dem Beschlussvorschlag also heute zustimmen, da dies der zwingend notwendige erste Schritt ist, um mit den Eigentümern von Seiten des Wasserbands und der anderen Behörden überhaupt in ein Gespräch zu kommen.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Eigentümer nach der öffentlichen Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses durch das Amt für Bodenmanagement in Heppenheim eine Widerspruchsmöglichkeit innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe offen steht.

Sich dem geltenden Recht durch Verweigerung zu entziehen, ist für uns keine Option.