Redebeitrag Prüfung/Analyse Grundsteuer C hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 06.06.2023

Es gilt das in der Sitzung der Gemeindevertretung gesprochene Wort!

Wenn wir den Antrag der SPD-Fraktion richtig verstehen, dann geht die Idee dahin, eine Planungsgrundlage zu erarbeiten, um ggf. im Jahr 2025 mit der Einführung der Grundsteuer C eine Lenkungsfunktion zu schaffen. Besitzer baureifer Grundstücke und sogenannter Schrottimmobilen sollen über eine zusätzliche finanzielle Belastung animiert werden zu bauen oder instand zu setzen.

So weit so gut! In dem Ziel sind wir mit der SPD im Einklang. Innenraumverdichtung statt immer neuer Ausweitung der Gemeinde durch neue Baugebiete mit der Gefahr einer Verödung des innerörtlichen Bereichs.

Wir sind aber überzeugt, dass das Instrument nicht funktioniert!

1961 wurde die sogenannte Baulandsteuer in Deutschland eingeführt. Die Ziele waren sehr ähnlich zu denen, die uns heute umtreiben. Bodenspekulation verhindern, Innenstädte verdichten, Wohnraum schaffen.

Da das nicht funktionierte, hat man die Steuer 1963 schon wieder abgeschafft.

Nehmen wir exemplarisch mal zwei Besitzer eines Baugrundstückes:

Eine junge Familie, die das Grundstück gekauft hat, um darauf ein Haus zu bauen. Das Geld reichte für den Erwerb des Grundstücks, aber noch nicht für den Neubau. Nun spart sie weiter Geld an und wird durch die Grundsteuer C finanziell belastet, was dazu führt, dass sie später baut, oder das Grundstück im schlimmsten Fall verkaufen muss.

Ein Investor kauft Grundstücke, um sich an steigenden Grundstückpreisen zu erfreuen. Die Kosten aus der Grundsteuer C sind für ihn ärgerlich, aber überwiegend weit niedriger als die Grundstücke im Wert steigen.

Wäre evtl. noch das Argument zusätzlicher Einnahmen für die Gemeindekasse. Das Argument treibt die SPD in ihrem Antrag nicht an, könnte aber eine Motivation sein, dann muss man das aber auch klar formulieren.

Die FDP-Fraktion positioniert sich ganz eindeutig: Unsere Bürger werden mit Steuern und Abgaben schon genug belastet. Und wenn damit das angestrebte Ziel nicht erreicht wird, wovon wir ausgehen, dann sollte man die Finger davon lassen.

In diesem Fall würde der Antrag aber nur einer akademische Beschäftigung der Verwaltung führen, der wir nicht zustimmen können.

Wir lehnen den Antrag daher ab.