Redebeitrag Niederschlagswassergebühren
Es gilt das in der Sitzung der Gemeindevertretung gesprochene Wort!
Lassen Sie mich bitte eine kleine fiktive Geschichte erzählen:
In einer Bank, nennen wir sie „Münster-Bank“, stellt der Abteilungsleiter der Kontoführung fest, dass seit Jahren die Kontoabschlüsse bei etwa 10 – 20% der Kunden falsch berechnet werden. Es gibt Kunden, die zu viel bezahlen und auch Kunden, die zu wenig bezahlen. Der Abteilungsleiter der IT erklärt, dass man den Fehler mit einem Aufwand von 50.000 € beheben könne. Das Problem wird dem Vorstand erklärt und dieser sagt, dass, solange sich kein Kunde beschwert, man nicht einsehe, den Fehler zu beheben und dafür Geld auszugeben.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Bankenaufsicht hier massiv einschreiten würde und bei Bekanntwerden dieses Fehlers die Kunden zurecht auf die Barrikaden gingen.
Was hier nur eine kleine Geschichte ist, kann ich auch auf die Niederschlagswassergebühren übertragen.
§ 40 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sagt dazu:
Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten.
Mit einfachen Worten gesagt, muss der Verwaltungsakt richtig sein, um gültig zu sein.
Die der Berechnung des Niederschlagswassers zugrunde liegende Datenbasis ist 17 Jahre alt und kann aus Sicht unserer Verwaltung nur noch bedingt rechtssicher für eine gleichermaßen faire wie insbesondere korrekte Abrechnung herangezogen werden.
Kommen wir zu den Kosten zur Einführung des neuen, in seiner Ausgestaltung für die Gebührenzahler flexibleren Grundstückabflussbeiwertverfahrens zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren, die mit 50.000 € für unsere Gemeinde kein kleiner Betrag sind.
Davon sind 10.000 € für den Drohnenüberflug schon verausgabt. Die Ergebnisse aus diesem Flug werden nicht nur für die Berechnung des Niederschlagswasser benötigt, sondern dienen auch anderen Aufgaben in unserer Verwaltung.
Bleiben also noch 40.000 €. Wie wir im Haupt- und Finanzausschuss erfahren haben, besteht derzeit ein Guthaben von ca. 42.000 € aus den Gebühreneinnahmen für die Abwassergebühren welches für die Einführung des Grundstückabflussbeiwertverfahrens verwandt werden und damit für die Richtigkeit der kommenden Niederschlagswassergebühren sorgen.
Das Geld, von dem wir hier reden, ist also nur sehr mittelbar Geld der Gemeinde, es ist viel mehr Geld unserer Bürgerinnen und Bürgern, die bei Zustimmung zu diesem Beschlussvorschlag unserer Verwaltung ein rechtssicheres und in seiner Handhabung für Verwaltung und Bürger praktikableres Bemessungsverfahren für die Niederschlagsabwassergebühren erhalten werden.
Die FDP-Fraktion dankt der Verwaltung für die ausführlichen Erläuterungen in Ältestenrat und Ausschuss und wird dem Vorschlag zustimmen.