Redebeitrag Grundsteuerreform aufkommensneutral für Münster (Hessen) umsetzen

Es gilt das in der Sitzung der Gemeindevertretung gesprochene Wort!

2018 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Berechnung der bundesweit von Städten und Kommunen erhobenen Grundsteuer in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig ist.

Ab 2025 soll nun die neue Berechnung greifen, die bei sonst gleichen Bedingungen dazu führt, dass das Grundsteueraufkommen nicht dem bisherigen Aufkommen entspricht. Für unsere Gemeinde wäre mit einem höheren Betrag zu rechnen.

Das Hessische Ministerium der Finanzen hat nun Empfehlungen für alle Städte und Gemeinden herausgegeben, wie die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum Beginn des kommenden Haushaltsjahres angepasst werden müssten, um nach dem neuen Verfahren Aufkommensneutralität auf Gemeindeebene zu erreichen.

Dem Grundgedanken der Aufkommensneutralität schließen wir uns mit unserem Antrag an. Wir wollen keine sogenannten Windfallprofits, auch wenn wir mehr Grundsteuererträge sicher gut gebrauchen könnten. Aber eine solche Diskussion, die wir als FDP-Fraktion hier und heute und am liebsten gar nicht führen wollen, gehört unseres Erachtens – allein schon aus Gründen der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen – separiert geführt.

Unser Antrag führt aus gutem Grund keine exakten Zahlen auf. Unsere Erfahrung lehrt, dass Berechnungen fehlerhaft sein können und in den kommenden Monaten vielleicht noch Korrekturen kommen, die dann durch einen starren Beschluss nicht abgedeckt wären.

Wir legen also nur das Ziel fest und lassen der Verwaltung größtmöglichen Spielraum in der Umsetzung.

Wir signalisieren aber schon heute unseren Bürgerinnen und Bürgern, dass wir als Gemeinde Aufkommensneutralität anstreben.

Die FDP-Fraktion bittet um Zustimmung zu dem Antrag.