Redebeitrag Einrichtung eines Ortsbeirates in Altheim
Es gilt das in der Sitzung der Gemeindevertretung gesprochene Wort!
Nicht aufgrund seines Inhalts aber aufgrund der Vorgehensweise den Antrag erneut einzubringen, betrachten wir als Affront gegen die Geschäftsordnung unserer Gemeindevertreter. Bisher, auch vor dieser Legislatur, war es geübte Praxis, dass ein abgelehnter Antrag binnen eines Jahres nur erneut eingebracht werden konnte, wenn begründet dargelegt wurde, dass die Ablehnungsgründe entfallen sind. Ist das hier der Fall? Nein!
Wenn das Schule macht, dann können alle abgelehnten Anträge bei jeder Sitzung der Gemeindevertretung wieder eingebracht werden, es muss ja nur eine neue Unterschrift daruntergesetzt werden.
Damit die Gäste verstehen worum es überhaupt geht zitiere ich die Geschäftsordnung § 12:
Hat die Gemeindevertretung einen Antrag abgelehnt, so kann dieselbe Antragstellerin oder derselbe Antragsteller diesen frühestens nach einem Jahr erneut einbringen.
Ein Antrag ist vor Ablauf der Sperrfrist zulässig, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller begründet darlegt, dass die Ablehnungsgründe entfallen sind. Die oder der Vorsitzende entscheidet über die Zulassung des Antrags. Wird der Antrag abgelehnt, kann die Entscheidung der Gemeindevertretung angerufen werden.
Hier treibt die geschlechtsspezifische Doppelnennung ein verrücktes Eigenleben. Die Fraktion ist immer weiblich. Die Doppelnennung in der Geschäftsordnung suggeriert, dass damit auch die Mitglieder der Fraktionen gemeint sind. Der üblichen Praxis in deutschen Parlamenten entspricht das nicht.
Und das muss ich auch loswerden werter Herr Vorsitzender, dass Sie dieses Spiel mitmachen und den Antrag zugelassen haben, zeugt nicht von echter Unabhängigkeit, die Ihrem Amt innen sein sollte.
So viel zu dem Vorgehen der CDU!
Kommen wir jetzt zum Inhalt:
Die FDP-Fraktion hat die Zeit nach der letzten Gemeindevertretersitzung genutzt und mit einigen Bürgerinnen und Bürgern aus Altheim zu dem Thema gesprochen. Ich war anfangs strikt gegen den Beirat, das gebe ich gerne zu. Und dennoch waren wir in der Fraktion dazu nicht alle einer Meinung – aus diesem Grund hätten wir das Thema gerne im Ausschuss weiter beraten.
Ich und wir in der Fraktion erkennen aber nach den Gesprächen in der Tat ein subjektives Empfinden, Altheim und die Altheimer seien benachteiligt.
Dieses Empfinden nehmen wir ernst, denn wir ziehen unsere Daseinsberechtigung als Fraktion aus der Arbeit für unsere Bürgerinnen und Bürger. Und wenn der Wunsch nach Beteilung besteht, dann werden wir uns dem nicht verschließen.
Für uns ist Bürgerbeteiligung nämlich ein hohes Gut, das wir bei unserem Einsatz für die Gründung des Kita-Gesamtelternbeirats, eines Jugendbeirats und in vielen anderen Anträgen hinreichend bewiesen haben.
Wir gehen also heute nach langer und gründlicher Recherche den Antrag mit. Dies aber mit dem erneuten Hinweis, dass 7 Mitglieder der Gemeindevertretung, darunter der erste Beigeordnete, aus Altheim kommen.
Da dazu die Hauptsatzung geändert werden muss, stellen wir aber einen Änderungsantrag, dass dieser Beirat zunächst befristet für eine Legislatur installiert wird. Vor der übernächsten Kommunalwahl werden wir dann gemeinsam mit dem Beirat und der Verwaltung prüfen, ob dieses Gremium im Sinne einer erweiterten Bürgerbeteiligung sinnvoll ist oder nur zum Aufblähen bürokratischer Abläufe geführt hat.