Redebeitrag Bestellung eines Erbbaurechts für die Goethestraße 154 + 156

Es gilt das in der Sitzung der Gemeindevertretung gesprochene Wort!
Es ist kein Geheimnis, dass wir als FDP-Fraktion für die Ausgliederung der gemeindeeigenen Wohnung aus dem Eigentum der Gemeinde Münster sind.
Dazu wurden ja auch schon Anträge von uns eingebracht, denn die Gemeinde hat kein Geld und wir alle dürfen diese baulichen Zustände nicht den Bewohnern auf Dauer zumuten. Leider wurden die Anträge mit Regelmäßigkeit abgelehnt.
Bereits mit Zustimmung zum Haushaltssicherungskonzeptwurde durch die Stimmen von FDP- und CDU-Fraktion beschlossen, dass eine Umwandlung der Mietwohnhäuser über Erbpachtverträge für den sozialen Wohnungsbau erfolgen soll und damit der Kostendruck für Sanierung und Verwaltung reduziert wird.
Zugleich gibt es den einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Mai, dass die LandesEnergieAgentur uns zu Themen der Sanierung und Förderung eben dieser Gebäude vortragen soll.
Steht der vorliegende Antrag also im Widerspruch zu unserem Beschluss aus dem Mai? Wir meinen Nein.
Im Mai letzten Jahres hatte die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand beauftragt, Verkehrswertgutachten zu den gemeindeeigenen Wohngebäuden über den Gutachterausschuss vom Amt für Bodenmanagement einzuholen.
Diese Gutachten liegen vor und wurden uns im Mai dieses Jahres im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt.
Das Ergebnis für das Gebäude die Goethestraße 154 + 156 war eindeutig:
Abrissobjekt!
Hier geht es also nicht mehr um die Frage wie saniert wird. Hier geht es allein um die Frage, wer die Gebäude wann abreißt und neu baut! Das Gebäude wurde 1955 erbaut und ist somit fast 70 Jahre alt, ein „erheblicher Instandhaltungsstau“ wurde im baulichen Gutachten explizit festgestellt.
Ich wohne mit meiner Familie genau gegenüber eben diesem Wohnhaus und habe den Verfall über die letzten drei Jahrzehnte zumindest von außen mitbekommen. Ich freue mich zuallererst für die Bewohner, wenn hier ein oder zwei Neubauten entstehen und die Menschen aus dem Haus in vernünftige Wohnungen umziehen können.
Nur eins dürfen wir nicht erwarten, nämlich dass wir mit der Veräußerung unter Erbpacht riesige Erträge erzielen, mit denen wir dann andere Objekte sanieren können. Da bleiben wir weiterhin skeptisch.
Von unserer Verwaltung erwarten wir als Folge einer hoffentlich positiven Beschlussfassung zu jedem Zeitpunkt eine transparente und proaktive Kommunikation mit allen derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohnern der Goethestraße 154 + 156, damit diese zu jedem Zeitpunkt Kenntnis zu Ausblick und Sachstand der gemeindlichen Planungen haben. Planungssicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohnern über deren eigene Wohnsituation muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Ansonsten hat die Beschlussvorlage unsere volle Unterstützung!