Persönliche Erklärung zum Akteneinsichtsausschuss in der Gemeinde Münster
Persönliche Erklärung von Jörg Schroeter, Fraktionsvorsitzender, zum Akteneinsichtsausschuss in der Gemeinde Münster
-gehalten in der Gemeindevertretersitzung vom 08.12.2025-
Einordnung vorab:
In einem Facebook-Beitrag der CDU Münster (Hessen) wurden vor einigen Tagen mehrere Vorwürfe gegen meine Arbeit als Vorsitzender des Akteneinsichtsausschusses zum Grundstücksabflussbeiwertverfahren erhoben.
Dabei ging es unter anderem um die Behauptung,
- der Ausschuss werde faktisch übereilt beendet,
- ich hätte rechtswidrig gehandelt,
- sowie Inhalte aus einer E-Mail unzulässig oder falsch zitiert.
Diese Darstellungen entsprechen aus meiner Sicht nicht den tatsächlichen Abläufen. Um Missverständnisse auszuräumen und den Sachverhalt nachvollziehbar einzuordnen, möchte ich dazu wie folgt Stellung nehmen:
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In den vergangenen Tagen gab es öffentliche Diskussionen über meine Arbeit als Vorsitzender des Akteneinsichtsausschusses (AEA). Anlass hierfür waren öffentlich geäußerte Kritikpunkte, die aus meiner Sicht einer Richtigstellung bzw. Versachlichung bedürfen.
Meine ursprüngliche Vorstellung, den vorliegenden Bericht innerhalb von drei Tagen in den Fraktionen abschließend zu beraten und zu beschließen, war rückblickend zu ambitioniert. Das räume ich ausdrücklich ein. Eine sorgfältige Befassung ist bei einem Akteneinsichtsausschuss zwingend erforderlich.
Nichtzutreffend ist die geäußerte Vermutung, der Bericht sei vorgefertigt gewesen oder unter maßgeblicher Mitwirkung der Verwaltung entstanden. Diese Annahmen entbehren jeder Grundlage. Der Bericht wurde von mir eigenständig und ausschließlich auf Basis der Aktenlage erarbeitet.
Ich habe ganz bewusst meine persönliche Erklärung im Haupt- und Finanzausschuss abgegeben. Ziel war es, den Kreis der Zuhörer klein zu halten und die Angelegenheit nicht weiter zu eskalieren. Die unmittelbar Betroffenen waren anwesend; dort habe ich gezielt Denkanstöße zur weiteren Vorgehensweise gegeben.
Weder die Hessische Gemeindeordnung noch unsere Geschäftsordnung enthalten Regelungen dazu, in welchem Ausschuss oder in welchem Gremium eine persönliche Erklärung abzugeben ist. Es ging daher zu keinem Zeitpunkt um eine Rechtsverletzung, einen Gesetzesverstoß oder gar strafbares Verhalten, sondern allenfalls um unterschiedliche Auffassungen zur Anwendung innerorganisatorischer Verfahrensregeln.
Kritik an Verfahren und Zeitplänen ist legitim. Nicht hilfreich sind jedoch Unterstellungen, die Misstrauen schüren, die Arbeit des Akteneinsichtsausschusses belasten oder eine sachliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit erschweren.
Ebenfalls wurde öffentlich behauptet, ich hätte aus einer privaten, an mich gerichteten E-Mail falsch zitiert. Richtig ist: Die E-Mail war an das parlamentarische Büro gerichtet, ich war lediglich in Kopie beteiligt. Von einer „privaten“ Korrespondenz kann also keine Rede sein. Inhaltlich habe ich sinngemäß eingeordnet und weder wörtlich zitiert noch interne Details öffentlich gemacht.
Der Akteneinsichtsausschuss wird seine Arbeit im Januar fortsetzen – sorgfältig, transparent und ohne Vorverurteilungen. Das sind wir der Gemeindevertretung ebenso schuldig wie den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde.
Manche Diskussion ließe sich vermutlich schneller versachlichen, wenn alle Gemeindevertreter die betreffende E-Mail bekämen und selbst lesen könnten. Dies habe ich dem Fraktionsvorsitzenden der CDU vorgeschlagen – was er bislang ablehnt.