Neuberechnung der Niederschlagswassergebühren ist geboten

Daten aus Drohnenvermessung werden genutzt und Einreichungsfrist für Korrekturen bis zum 31. Oktober verlängert

Münsters Grundstückseigentümer haben vor einiger Zeit Post von der Gemeinde bezüglich der Neuregelung der Niederschlagswassergebühren erhalten. Diese sollen mit einem neuen Verfahren künftig genauer und fairer berechnet werden.

Dass Gebührenbescheide auf Grundlage Jahrzehnte alter Daten zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und damit zu falschen Kostenabrechnungen führen, wurde den Gemeindevertretern in den politischen Gremien bereits im Sommer vom Bürgermeister erläutert.

Eine händische Erhebung bei jedem einzelnen Grundstück ist sehr aufwendig. In Hessen wurde daher in einer Reihe von Gemeinden und Städten alle Grundstücke mit Drohnen überflogen, um aktuelle Luftbildaufnahmen zur Ermittlung der Bebauungsstruktur auf den jeweiligen Grundstücken zu erhalten.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind nun aufgerufen, die erhobenen Bilder und die danach erfolgte Clustereinteilung zu prüfen. Notwendige Korrekturen werden dann von der Verwaltung vorgenommen.

„Der Verwaltung kann man vorwerfen“, so FDP-Fraktionsvorsitzender Jörg Schroeter, „die Bürger über die anstehende Überprüfung der Niederschlagswassergebühren und das damit notwendige Verfahren nicht hinreichend informiert zu haben. Eine Datenerhebung mittels Drohnenüberflug wäre jedoch ohne gleichwertige Alternative gewesen, wollte man nicht alles so belassen wie es ist.“

Den Antrag der CDU-Fraktion das ganze Verfahren sofort zu stoppen, da ein Gericht in Bayern die Zulässigkeit der Erhebung mit Drohnenbildern verworfen hat, konnte die FDP-Fraktion nicht mitgehen, da die Qualität der Aufnahmen hinsichtlich Aufnahmehöhe und Dimensionalität (Detailtiefe) nicht vergleichbar ist. Einer juristischen Überprüfung des Verfahrens angesichts des bayerischen Urteils durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund wurde selbstverständlich zugestimmt.

Wichtig ist, dass die Gemeindevertretung mit Mehrheit eine Fristverlängerung für Korrekturen der ermittelten Daten von einem Monat bis zum 31. Oktober 2024 für die Grundstückeigentümer erreichen konnte. Damit ist nun mehr Zeit für die Prüfung der erhobenen Daten vorhanden.

Bereichern tut sich die Gemeinde hier übrigens nicht, wie manche Bürger in den sozialen Netzwerken vermuten. Die Summe der zu verteilenden Gebühren über alle Grundstücke hinweg bleibt gleich, so FDP-Fraktionsmitglied und Bauausschussmitglied Kai Döring. Es geht nur gerechter zu.

Der Ortsverband und die Fraktion der FDP Münster und Altheim stehen jederzeit gerne allen Bürgerinnen und Bürgern aus Altheim, dem Breitefeld und Münster für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und sind zudem unter http://fdp-muenster-hessen.de immer erreichbar.