FDP Münster und Altheim benennt Fakten zur Umgestaltung des Münsterer Bahnhofsvorplatzes und Wohnungsbaus - Ein Blick ins Detail hilft bei der Einordnung aktueller Diskussionen

Die FDP Münster und Altheim nimmt wahr, dass zwei im Jahr 2025 getroffene Entscheidungen der Gemeindevertretung in den letzten Wochen zu öffentlichen Diskussionen führen. Die Darstellung der Entscheidungen geht dabei zum Teil an der Faktenlage vorbei.

Umgestaltung Bahnhofsvorplatz: Förderung ist zweckgebunden

Im Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes wird häufig der Eindruck erweckt, die Gemeinde könne durch einen Verzicht erhebliche Mittel „einsparen“. Diese Darstellung greift aus Sicht der FDP Münster und Altheim zu kurz.

Für die Umgestaltung erhält Münster eine Förderung in Höhe von zwei Dritteln der Gesamtkosten aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), das Grundlage für Städtebaufördermittel von Land und Bund ist.

Die Planungen gehen von rund 530.000 Euro Gesamtkosten aus. Etwa 353.000 Euro würden gefördert, der Eigenanteil läge bei rund 177.000 Euro. Vorgesehen sind neue Wege, moderne und im Sinne der Sicherheit umfangreichere Beleuchtung, Sitzgelegenheiten, Fahrradabstellanlagen und eine gestalterische Aufwertung des Areals. Ziel ist ein insgesamt hellerer und sicherer wirkender Bahnhofsvorplatz.

Der nur auf den ersten Blick „günstigere“ Vorschlag der CDU-Fraktion beschränkte sich im Wesentlichen auf Beleuchtungsanpassungen, die Prüfung einer Videoüberwachung, Veränderungen am Grünstreifen sowie die Festlegung eines Standorts für einen Windelcontainer – Maßnahmen, die fast alle auch im Gesamtkonzept enthalten sind.

Nach Einschätzung der Verwaltung würde auch dieser Ansatz deutlich über 100.000 Euro, möglicherweise bis zu 130.000 Euro kosten. Fördermittel stünden dafür nicht zur Verfügung. Die Gemeinde müsste die Summe vollständig selbst tragen, ohne das Ortsbild am Bahnhofsplatz nachhaltig und für die Zukunft und Münsters Bürgerinnen und Bürger spürbar aufzuwerten. Die Mehrheit der Gemeindevertretung entschied sich daher dagegen und für den geförderten Vorschlag der Verwaltung.

„Fördermittel sind zweckgebunden und stehen nicht automatisch für andere Projekte zur Verfügung“, erklärt Jörg Schroeter für den FDP-Ortsverband.

Neubau am Werlacher Weg: Investition in bezahlbaren Wohnraum

Auch beim Neubau am Werlacher Weg sieht die FDP Klärungsbedarf. Die Behauptung, hier würden Mittel „verschleudert“, weist sie zurück.

In Münster – wie in der gesamten Rhein-Main-Region – wird zusätzlicher, bezahlbarer Wohnraum benötigt. Viele am Markt verfügbare Wohnungen sind für Menschen mit geringerem Einkommen nicht finanzierbar.

Die Gemeinde unterstützt den Bau von 30 Wohneinheiten mit einem zinslosen Darlehen von 10.000 Euro pro Wohnung. Das Geld fließt also zum Ende der Darlehenslaufzeit an die Gemeinde zurück. Ziel ist es, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Gemeinsam mit dem Projekt Darmstädter Straße 77 entstehen so insgesamt 57 neue Wohnungen. Für beide Projekte wurde übrigens beschlossen, Wohnungssuchenden aus Münster Vorrang im Bezug zu geben.

Für die kommende Legislaturperiode sieht die FDP keinen Handlungsbedarf im Segment des geförderten sozialen Wohnungsbaus. Stattdessen soll – entsprechend den einstimmigen Haushaltsbeschlüssen 2025 und 2026 – der teilweise stark sanierungsbedürftige kommunale Wohnungsbestand schrittweise veräußert werden. Hintergrund sind der hohe Investitionsbedarf sowie laufende Unterhaltungs- und Betreuungskosten.

„Kommunalpolitische Entscheidungen sind oft komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Umso wichtiger ist eine sachliche und faktenbasierte Diskussion“, so Schroeter abschließend.

Ortsverband und Fraktion stehen jederzeit gerne allen Bürgerinnen und Bürgern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung und sind zudem unter http://fdp-muenster-hessen.de immer erreichbar.