Aktuelles aus dem Hessischen Landtag: Kommunalfinanzen in der Corona-Krise
Quelle/Autor/Datum: FDP-Fraktion im Hess. Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, kommunalpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, 08.09.2020
Die Corona-Krise stellt die hessischen Kommunen vor nie dagewesene Aufgaben. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise leisten derzeit Außerordentliches, sei es im Gesundheitsdienst, in den Schulen oder in der Kinderbetreuung. Insbesondere die finanziellen Auswirkungen der Krise werden jetzt zu einer gewaltigen Herausforderung.
Während sich die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Grünen von der Schuldenbremse befreit und zur Durchsetzung ihres Vorhabens sogar die im Gesetz festgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit abgeschafft haben, erlaubt sie den hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen keine zusätzlichen haushaltsrechtlichen Spielräume zur Bewältigung der Krise. Zwar hat der Hessische Landtag in der vergangenen Woche mit unserer Zustimmung das Hessische Gesetz zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen verabschiedet, mit dem die massiven Einnahmenverluste bei der Gewerbesteuer zusammen mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln weitgehend ausgeglichen werden, allerdings ist diese Maßnahme alleine aus unserer Sicht nicht ausreichend.
Die Hessische Landesregierung nimmt die aktuelle Situation der Kommunen nicht genügend zur Kenntnis. Weil die Orientierungsdaten für den Haushalt 2021 noch immer fehlen, kann aktuell keine der 440 Kommunen in Hessen einen Haushalt für das nächste Jahr aufstellen. Ihnen fehlt Planungssicherheit und damit Klarheit, wie dringend notwendige Investitionen realisiert werden können.
Wir Freie Demokraten haben daher folgende Forderungen an die Hessische Landesregierung gerichtet:
- Die Orientierungsdaten für die kommunale Finanzplanung sollen zeitnah veröffentlicht werden, so dass möglichst noch in diesem Jahr die Haushaltsplanungen für das nächste Jahr abgeschlossen und den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden können.
- Die Vorschriften zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 4 HGO sollen so angepasst werden, dass Hessens Städte und Gemeinden handlungsfähig bleiben und auf Rücklagen aus Überschüssen zurückgreifen dürfen.
- Die Anforderungen an kommunale Haushaltssicherungskonzepte sollen zeitlich befristet vereinfacht werden.
- Die Instrumente der kommunalen Liquiditätssicherung sollen flexibilisiert werden.
- Die Vorgaben zur Vorhaltung des Liquiditätspfuffers gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 HGO sollen ausgesetzt werden.
- Mittel aus dem Landesausgleichsstock sollen schneller und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.
Wir Freie Demokraten wollen zumindest befristet die kommunalen Haushaltssicherungskonzepte vereinfachen und so Spielraum für Hessens Städte und Gemeinden schaffen.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass schnellstmöglich Planungssicherheit hergestellt wird, damit sie die Krise schnellstmöglich bewältigen und in ihre Zukunft investieren können.